Hygienekonzept

Wir tragen Verantwortung für Sie bei unseren Events!


Die Corona-Pandemie wird noch einige Zeit unseren Alltag und unser Geschäftsleben bestimmen. Vor diesem Hintergrund bildet das nachfolgende Hygienekonzept einen essentiellen Bestandteil unserer Veranstaltungsplanungen.

Nachfolgende Ausführungen sollen den Teilnehmern, Ausstellern, Sponsoren, Mitarbeitern und allen weiteren beteiligten Gewerken des Lead Management Summits einen Überblick über die Maßnahmen vermitteln, die von Seiten der Vogel Communications Group ergriffen werden, um einen sicheren Ablauf der Veranstaltung im Hinblick auf das Coronavirus zu gewährleisten.

Die zu ergreifenden Maßnahmen wurden aus dem „Hygienekonzept zur Wiedereröffnung von Messen, Kongressen und Ausstellungen“ der Bayrischen Staatsregierung abgeleitet und auf die örtlichen Gegebenheiten des Lead Management Summits individuell abgestimmt.


Wichtig erscheint uns in diesem Kontext hervorzuheben, dass das nachfolgende Konzept als dynamisch verstanden werden soll und sich mit Blick auf neue Erkenntnisse zum Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 im Allgemeinen oder durch lokale Entwicklungen verändern kann. Zu diesem Zweck stehen wir im kontinuierlichen Dialog mit den zuständigen Behörden.


Die Einhaltung der nachfolgenden Maßnahmen wird an den Veranstaltungstagen fortwährend vom Veranstalter kontrolliert. Der Veranstalter benennt zu diesem Zweck einen kompetenten Beauftragten für Hygienefragen.


1. Kommunikation im Vorfeld und Handhabung an den Veranstaltungstagen:

  • Der Veranstalter kommuniziert an alle beteiligten Personengruppen und Gewerke im Vorfeld das Hygienekonzept und steht bei Rückfragen beratend zur Verfügung. Gegenüber Personen die die Infektionsschutzvorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

 

2. Mitarbeiter:

  • Alle Mitarbeiter*innen die an der Durchführung des Lead Management Summits beteiligt sind, werden im Vorfeld über das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept informiert und geschult.
  • Mitarbeiter*innen mit respiratorischen Symptomen (Corona- oder Corona ähnliche Symptome) jeglicher Schwere dürfen nicht arbeiten oder sich vor Ort aufhalten.

 

3.Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln:

  • „Oberstes Gebot“ stellt die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m zwischen Personen in allen Räumen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten dar.
  • Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
  • Bei der Aufplanung und Gestaltung der Hallen, Eingänge und Bewegungsflächen trägt der Veranstalter dafür Sorge, dass auch hier der Mindestabstand von 1,5m gewahrt werden kann.
  • Es dürfen zur selben Zeit nicht mehr als ein Besucher je 10 m² Veranstaltungsfläche zugelassen werden. Flure und Foyers werden nicht als Veranstaltungsfläche angesehen. Die Maximalzahl der Besucher einer Veranstaltungsfläche errechnet sich somit aus der vorhandenen Quadratmeterzahl, beziehungsweise werden darüber hinaus mit den zuständigen Behörden definiert.
  • Die Aussteller, Besucher, Dienstleister und das Personal werden vor Ort registriert, um eine Kontaktpersonenermittlung im Bedarfsfall lückenlos durchzuführen.
  • In den Innenräumen ist stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Tagungsräumen darf am Platz die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.
  • An Messeständen kann am Tisch die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5m sicher eingehalten wird. Der Aussteller hat in diesem Fall die Kontaktdaten des Gesprächspartners separat zu erfassen.
    (Dabei handelt es sich um ein eigenes Konzept, welches immer separat mit dem Ordnungsamt abgeklärt werden muss)
  • Pro Messestand darf sich 1 Person pro angefangene 6m² Fläche als festes Standpersonal aufhalten.
  • Jeder Aussteller hat eine Anwesende Person am Messestand zu benennen, die für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen verantwortlich ist.
  • In Außenbereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht gewährleistet werden kann. In allen anderen Fällen besteht keine Tragepflicht.
  • Ausschluss vom Besuch der Messe- und Kongressveranstaltung: Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14-Tagen sowie Personen mit akuten Corona- oder Corona ähnlichen Symptomen.
  • Der Veranstalter erstellt ein detailliertes Reinigungs- und Desinfektionskonzept. Damit verbunden sind auch kontinuierliche Reinigungs- und Desinfektionsintervalle während der Veranstaltung.
  • Die Messehallen und Vortragsräume werden kontinuierlich belüftet.
  • Vortragsräume werden unter Beachtung der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m bestuhlt. Die Maximalanzahl der Besucher des Raumes werden darüber hinaus mit den zuständigen Behörden definiert.
  • Bei der Umsetzung der Verpflegung werden die aktuell branchenspezifisch geltenden Regelungen der Gastronomie umgesetzt.
  • Es werden zusätzliche Desinfektions- und Hygienestationen auf dem kompletten Veranstaltungsgelände installiert.



4. Zutrittskontrolle, Wartebereiche, Wegführung:

  • Im Wartebereich werden geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m installiert.
  • In den Messehallen sowie ggf. Außenbereichen werden detaillierte Wege ausgewiesen, insbesondere um gegenläufige Besucherströme auf engem Raum zu vermeiden (z.B. Einbahnstraßenregelungen)


Bitte beachten Sie die bekannten Hygieneregeln:

  • Gründliches Händewaschen
  • Handdesinfektion: Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten und beim Verlassen der Räumlichkeiten
  • Niesetikette (in den Ellenbogen oder in ein Taschentuch)
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